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Beginnen Sie den Unterricht idealerweise mit einem Weihnachtsgeschenk oder einem Geburtstagsgeschenk! Oder setzten Sie ihre persönlichen Vorsätze mit meiner musikalischen Unterstützung um!
Ich biete Schnupperkurse zu je vier Stunden an.
Die Unterrichtseinheit kann 60, 45 oder 30 Minuten beinhalten.
- 4 mal 60 Minuten mit Hausbesuch / 158 Euro
- 4 mal 45 Minuten mit Hausbesuch / 134 Euro
- 4 mal 30 Minuten mit Hausbesuch / 98 Euro
- Ohne Hausbesuch weichen die Honorare natürlich angemessen ab.
Unterrichtsstart
Grundsätzlich mache ich keine kostenlosen Probestunden. Es ist aus vielen Gründen für alle Beteiligten besser, mit einem Schnupperkurs zu beginnen, der einen Vertrauensrabatt enthält. Natürlich können Sie aber auch mit einer einzelnen Teststunde beginnen. Bitte erfragen Sie die Honorare persönlich. Das Mindestalter für den Klavierunterricht beträgt vier Jahre! Für den Gitarrenunterricht eher sechs Jahre.
Kontaktaufnahme idealerweise per E-Mail an: manuela.nott@gmx.de
Unterrichtsorte
Der Unterricht per Hausbesuch findet im Großraum Köln, Brühl, Bornheim und Erftstadt statt. Der Unterricht ohne Hausbesuch findet in Erftstadt-Blessem oder in Lünen-Wethmar statt.
Unterrichtszeiten
Meine Unterrichtszeiten liegen allgemein zwischen 11 und 21 Uhr. Kernzeit für die Kinder ist natürlich 15/16 bis 19/20 Uhr. Es sind auch Termine am Wochenende möglich, jedoch dann nicht jede Woche.
Unterrichtsmodelle
Der regelmäßgige Unterricht für Kinder und Jugendliche findet sinnvollerweise wöchentlich statt und läuft zeitlich analog zur Schule. (Siehe unten!) Außerdem kann man nach dem 10er-Kartenmodell verfahren. Hier können die Stunden frei vereinbart werden. Das ist in aller Regel für Erwachsene das passende Modell. Die Anschlusshonorare nach einem Schnupperkurs werden nur persönlich vereinbart.
Unterrichtsbedingungen
1. Die allgemeinen Schulferien in NRW sind unterrichtsfreie Zeit. 2. Die Kündigungsfristen sind moderat. Im monatlichen Vertrag ist die Kündigung jeweils bis zum 15. des Monats mit Wirkung zum Monatsende möglich. Nach einen Jahr verlängert sich diese Frist auf drei Monate. Die Kündigung muss spätestens am 3. Werktag eines Monats eingehen, damit dieser Monat noch mitgezählt wird und die Kündigung zum Ende des übernächsten Monats wirksam wird.
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